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DEFeatured13. Juli 20265 Min. Lesezeit

13. AHV-Rente: Steigen jetzt meine Lohnabzüge?

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Das Parlament hat entschieden: Die 13. AHV-Rente wird über die Mehrwertsteuer finanziert — nicht über höhere Lohnbeiträge. Was das für deinen Nettolohn heisst.

Von NettoCalc Editorial

#schweiz#ahv#lohnabzuege#rente

Seit das Schweizer Stimmvolk im März 2024 die 13. AHV-Rente beschlossen hat, schwebte eine Frage über jeder Lohnabrechnung im Land: Wer bezahlt das? Lange standen höhere Lohnbeiträge im Raum — also direkte Abzüge von deinem Bruttolohn. Jetzt ist die Entscheidung gefallen, und sie ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine gute Nachricht: Die Finanzierung läuft über die Mehrwertsteuer, nicht über die Lohnprozente.

Wie es zu dieser Entscheidung kam

Zur Erinnerung: Im März 2024 sagten 58,2% der Stimmenden Ja zur Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente — ein historischer Erfolg der Gewerkschaften und eine Überraschung für das Politestablishment. Die Initiative regelte aber nur die Leistung, nicht die Finanzierung. Seither stritten Bundesrat und Parlament über drei Varianten: höhere Lohnbeiträge, eine höhere Mehrwertsteuer oder eine Mischform. Der Bundesrat schlug zunächst eine reine Lohnprozent-Lösung vor (+0,8 Prozentpunkte, hälftig geteilt), schwenkte dann auf eine Kombination um. Der Ständerat wollte die Mehrwertsteuer, der Nationalrat zauderte — am Ende setzte sich die MwSt-Variante hauchdünn durch.

Die Entscheidung vom 19. Juni 2026

Nach monatelangem Ringen hat sich das Parlament in der Sommersession festgelegt:

  • Mehrwertsteuer-Erhöhung: Ja. Höhere Lohnprozente: Nein. Im Nationalrat fiel der Entscheid denkbar knapp aus — mit 98 zu 96 Stimmen.
  • Der MwSt-Normalsatz steigt ab 2028 von 8,1% auf 8,5%, der Sondersatz für die Hotellerie von 3,8% auf 4,0%.
  • Der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs — Lebensmittel, Medikamente, Bücher — bleibt unverändert bei 2,6%.
  • Weil eine MwSt-Erhöhung eine Verfassungsänderung ist, kommt die Vorlage vors Volk: Die Volksabstimmung ist voraussichtlich am 29. November 2026.

Was bedeutet das für deinen Lohn?

Die Kernbotschaft zuerst: Deine Lohnabzüge bleiben unverändert. Auf deiner Lohnabrechnung ändert sich weder 2026 noch 2027 noch 2028 etwas wegen der 13. AHV-Rente.

  • Der AHV/IV/EO-Beitrag bleibt bei 5,30% (Arbeitnehmeranteil).
  • Die Arbeitslosenversicherung (ALV) bleibt bei 1,10%.
  • Die BVG-Beiträge (Pensionskasse) sind altersabhängig und von der Vorlage gar nicht betroffen.
Abzug202620272028
AHV/IV/EO (AN-Anteil)5,30%5,30%5,30%
ALV1,10%1,10%1,10%
BVG (Pensionskasse)altersabhängig, unverändert

Wer also befürchtet hat, ab 2027 ein paar Zehntelprozente mehr an die AHV abzuliefern, kann aufatmen. Die Variante «Lohnprozente» — im Gespräch waren +0,4 Prozentpunkte, je hälftig auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber verteilt — ist vom Tisch.

Ein Rechenbeispiel, was dir erspart bleibt: Bei einem Bruttolohn von CHF 7'000 pro Monat hätten +0,2 Lohnprozente (dein hälftiger Anteil) rund CHF 14 pro Monat oder CHF 168 pro Jahr gekostet — dauerhaft und unabhängig vom Konsumverhalten. Auch für Grenzgängerinnen und Grenzgänger ist der Entscheid relevant: Sie hätten die höheren Lohnabzüge voll getragen, zahlen die Schweizer Mehrwertsteuer aber nur auf das, was sie tatsächlich in der Schweiz einkaufen.

Wo du es trotzdem spürst: beim Einkaufen

Gratis ist die 13. AHV-Rente natürlich nicht. Statt auf der Lohnabrechnung zahlst du an der Kasse: Ab 2028 verteuert die MwSt-Erhöhung um 0,4 Prozentpunkte den Konsum. Für einen Durchschnittshaushalt mit rund CHF 5'000 monatlichen Konsumausgaben bedeutet das zirka CHF 15–25 Mehrkosten pro Monat — je nachdem, wie viel davon auf den Normalsatz entfällt.

Wichtig: Lebensmittel und Medikamente sind nicht betroffen, weil der reduzierte Satz von 2,6% unangetastet bleibt. Die Mehrbelastung trifft vor allem Elektronik, Kleidung, Restaurantbesuche, Dienstleistungen und Benzin. Verglichen mit einem dauerhaften Lohnabzug ist das für die meisten Erwerbstätigen die mildere Variante — Rentnerinnen und Rentner, die von der 13. Rente profitieren, zahlen über ihren Konsum sogar mit.

Die 13. AHV-Rente selbst

Und was bekommen die Rentner konkret? Die Eckwerte:

  • Die erste Auszahlung erfolgt im Dezember 2026, zusammen mit der regulären Dezemberrente.
  • Ausbezahlt wird ein Zwölftel der Jahresrente — bei der Maximalrente sind das bis zu CHF 2'520 extra pro Jahr, bei der Minimalrente rund CHF 1'260.
  • Die Kosten starten bei 4,2 Milliarden Franken im Jahr 2026 und wachsen demografiebedingt auf rund 5,4 Milliarden bis 2040.
  • Die MwSt-Erhöhung deckt davon nur etwa 1,5 Milliarden — die restliche Finanzierung wird in die grosse Reform «AHV 2030» verschoben, die Bundesrat und Parlament noch beschäftigen wird.

Diese Finanzierungslücke ist der Grund, weshalb das Thema Lohnprozente nicht für immer erledigt sein muss: Spätestens mit der AHV-2030-Reform wird die Diskussion neu geführt. Für die nächsten Jahre gilt aber: Der Nettolohn bleibt von der 13. Rente unberührt.

Fair oder nicht? Die Verteilungsfrage

Die MwSt-Finanzierung hat einen bekannten Haken: Sie wirkt regressiv. Haushalte mit tiefem Einkommen geben einen grösseren Teil ihres Budgets für Konsum aus und tragen die Erhöhung deshalb relativ stärker mit — auch wenn der geschonte reduzierte Satz auf Lebensmitteln den Effekt dämpft. Lohnprozente hätten dagegen proportional zum Einkommen belastet, wären dafür aber ausschliesslich von den Erwerbstätigen und ihren Arbeitgebern getragen worden. Die Wirtschaftsverbände warnten zudem vor höheren Arbeitskosten im internationalen Wettbewerb. Am Ende entschied das Parlament pragmatisch: Die MwSt verteilt die Last auf alle Schultern — inklusive Rentner und Touristen.

Häufige Fragen

Steigen die AHV-Beiträge 2027?

Nein. Der Arbeitnehmeranteil bleibt bei 5,30% (AHV/IV/EO), die ALV bei 1,10%. Höhere Lohnbeiträge zur Finanzierung der 13. AHV-Rente wurden vom Parlament ausdrücklich abgelehnt.

Wer bekommt die 13. AHV-Rente?

Alle Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente erhalten sie automatisch im Dezember. IV-Renten und Hinterlassenenrenten sind ausgeschlossen — das war im Parlament umstritten, blieb aber bei der ursprünglichen Fassung der Initiative.

Kommt die MwSt-Erhöhung sicher?

Nein, noch nicht. Weil dafür die Verfassung geändert werden muss, braucht es ein doppeltes Mehr von Volk und Ständen — voraussichtlich am 29. November 2026. Scheitert die Vorlage an der Urne, muss das Parlament über die Bücher, und auch die Lohnprozente könnten wieder aufs Tapet kommen; die 13. Rente selbst wird aber unabhängig davon ab Dezember 2026 ausbezahlt.

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