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EU-Entgelttransparenzrichtlinie – Schweiz 2026

NICHT ANWENDBAR

Wichtige Fakten

MeldeschwelleNicht anwendbar (Nicht-EU-Land)
Erster BerichtNicht anwendbar
Gehaltsangabe in StellenanzeigenNicht verpflichtend (freiwillig empfohlen)
Gehaltshistorie-VerbotNicht anwendbar
BerichtshäufigkeitNicht anwendbar

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied und unterliegt nicht direkt der EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Schweizer Unternehmen mit EU-Niederlassungen müssen die Richtlinie jedoch für diese Standorte einhalten. Die Schweiz hat eigene Lohngleichheitsvorschriften.

5 Schritte zur Vorbereitung

  1. Prüfen Sie, ob Ihre EU-Niederlassungen betroffen sind.
  2. Erstellen Sie geschlechtsneutrale Stellenbewertungskriterien.
  3. Implementieren Sie transparente Gehaltsbänder für alle Stellen.
  4. Analysieren Sie Ihren Gender Pay Gap und entwickeln Sie einen Aktionsplan.
  5. Schulen Sie Führungskräfte und HR-Teams zu den neuen Anforderungen.
Gehaltsband-Generator →Gender Pay Gap Rechner →

Haftungsausschluss

Dieses Tool stellt ausschließlich Marktrichtwerte bereit und stellt keine rechtliche oder HR-Beratung dar. NettoCalc übernimmt keine Haftung für Compliance-Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden.