EU-Entgelttransparenzrichtlinie – Schweiz 2026
NICHT ANWENDBAR
Wichtige Fakten
| Meldeschwelle | Nicht anwendbar (Nicht-EU-Land) |
| Erster Bericht | Nicht anwendbar |
| Gehaltsangabe in Stellenanzeigen | Nicht verpflichtend (freiwillig empfohlen) |
| Gehaltshistorie-Verbot | Nicht anwendbar |
| Berichtshäufigkeit | Nicht anwendbar |
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied und unterliegt nicht direkt der EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Schweizer Unternehmen mit EU-Niederlassungen müssen die Richtlinie jedoch für diese Standorte einhalten. Die Schweiz hat eigene Lohngleichheitsvorschriften.
5 Schritte zur Vorbereitung
- Prüfen Sie, ob Ihre EU-Niederlassungen betroffen sind.
- Erstellen Sie geschlechtsneutrale Stellenbewertungskriterien.
- Implementieren Sie transparente Gehaltsbänder für alle Stellen.
- Analysieren Sie Ihren Gender Pay Gap und entwickeln Sie einen Aktionsplan.
- Schulen Sie Führungskräfte und HR-Teams zu den neuen Anforderungen.
Haftungsausschluss
Dieses Tool stellt ausschließlich Marktrichtwerte bereit und stellt keine rechtliche oder HR-Beratung dar. NettoCalc übernimmt keine Haftung für Compliance-Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden.