Was ist ein Minijob?
Ein Minijob ist eine geringfuegige Beschaeftigung mit einem monatlichen Verdienst von maximal 538 Euro. Die Minijob-Grenze wurde zuletzt im Jahr 2024 angepasst und liegt 2026 weiterhin bei 538 Euro pro Monat. Minijobber sind grundsaetzlich von der Lohnsteuer und den meisten Sozialversicherungsbeitraegen befreit. Der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben von rund 30 Prozent, waehrend der Arbeitnehmer in der Regel keine Abzuege hat. Das bedeutet: Brutto gleich Netto.
Rentenversicherung im Minijob
Seit 2013 sind Minijobber automatisch rentenversicherungspflichtig. Der Eigenanteil betraegt 3,6 Prozent des Bruttoverdienstes, also maximal rund 19,37 Euro bei 538 Euro Verdienst. Allerdings kannst du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, indem du einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber stellst. Ohne Befreiung erwirbst du vollwertige Pflichtbeitragszeiten fuer deine Rentenansprueche, was sich positiv auf die spaetere Rente auswirkt. Mit Befreiung entfaellt der Eigenanteil und dein Netto entspricht exakt dem Brutto.
Minijob-Grenze 2026: 538 Euro pro Monat
Die Minijob-Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Sie berechnet sich aus dem aktuellen Mindestlohn multipliziert mit 10 Wochenstunden und dem Faktor 13/3. Bei einem Mindestlohn-Anstieg wird die Grenze entsprechend angepasst. Im Jahr 2026 liegt sie bei 538 Euro monatlich, was einer maximalen Arbeitszeit von rund 10 Stunden pro Woche beim Mindestlohn entspricht. Wer diese Grenze ueberschreitet, rutscht automatisch in den Midijob-Uebergangsbereich und muss anteilige Sozialversicherungsbeitraege zahlen. Arbeitgeber muessen die Arbeitszeiten sorgfaeltig dokumentieren und sicherstellen, dass die Grenze nicht regelmaessig ueberschritten wird. Ein gelegentliches Ueberschreiten ist in maximal zwei Monaten pro Jahr erlaubt, solange der Jahresdurchschnitt die Grenze nicht uebersteigt.