Was ist geringfügige Beschäftigung?
Von einer geringfügigen Beschäftigung spricht man in Österreich, wenn das monatliche Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Im Jahr 2026 liegt diese Grenze bei 518,44 Euro pro Monat. Geringfügig Beschäftigte sind von der Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung ausgenommen. Es fällt keine Lohnsteuer an und keine Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer. Lediglich die Unfallversicherung besteht über den Arbeitgeber.
Freiwillige Selbstversicherung
Geringfügig Beschäftigte können sich freiwillig in der Kranken- und Pensionsversicherung selbst versichern. Der monatliche Beitrag beträgt ca. 73,46 Euro und deckt sowohl die Kranken- als auch die Pensionsversicherung ab. Diese Selbstversicherung ist besonders empfehlenswert, wenn Sie keine anderweitige Krankenversicherung haben (z. B. durch Mitversicherung beim Partner) und Pensionszeiten erwerben möchten.
Mehrere geringfügige Beschäftigungen
Wenn Sie mehrere geringfügige Beschäftigungen gleichzeitig ausüben und das Gesamtentgelt die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt, werden Sie nachträglich pflichtversichert. Die ÖGK stellt dann eine Nachverrechnung der Sozialversicherungsbeiträge aus. Auch bei einer Kombination aus einer vollversicherten und einer geringfügigen Beschäftigung fallen für die geringfügige Beschäftigung nachträglich Beiträge an. Nutzen Sie unseren Brutto Netto Rechner für eine vollständige Berechnung.