Kleine vs. große Pendlerpauschale
In Österreich gibt es zwei Arten der Pendlerpauschale: Die kleine Pendlerpauschale steht Ihnen zu, wenn die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mindestens 20 km beträgt und ein öffentliches Verkehrsmittel zumutbar ist. Die große Pendlerpauschale gilt, wenn die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist — etwa weil keine Verbindung besteht, die Fahrzeit unverhältnismäßig lang wäre oder eine dauerhafte Gesundheitseinschränkung vorliegt. Bei der großen Pendlerpauschale beginnt der Anspruch bereits ab 2 km Entfernung.
Der Pendlereuro
Zusätzlich zur Pendlerpauschale erhalten Arbeitnehmer den sogenannten Pendlereuro. Dieser beträgt 2 Euro pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke und Jahr. Der Pendlereuro ist ein Absetzbetrag — er reduziert also direkt die Steuerlast und nicht nur das zu versteuernde Einkommen. Bei einer Entfernung von beispielsweise 30 km ergibt sich ein zusätzlicher Steuervorteil von 60 Euro pro Jahr.
Pendlerpauschale über den Arbeitgeber
Die Pendlerpauschale kann direkt über den Arbeitgeber berücksichtigt werden, indem Sie das Formular L 34 einreichen. Alternativ können Sie die Pauschale über die Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt geltend machen. Ermitteln Sie Ihren Anspruch mit dem offiziellen Pendlerrechner auf bmf.gv.at. Nutzen Sie unseren Brutto Netto Rechner für Ihre Gesamtberechnung.