GKV vs. PKV: Gesetzliche oder private Krankenversicherung?
In Deutschland gibt es zwei Systeme der Krankenversicherung: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Die GKV berechnet Beitraege prozentual vom Einkommen, waehrend die PKV risikobezogene Praemien erhebt, die von Alter, Gesundheitszustand und gewaehltem Tarif abhaengen. In die PKV wechseln koennen Angestellte, deren Einkommen die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) ueberschreitet, sowie Selbststaendige und Beamte. Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2026 bei rund 73.800 Euro Jahresbrutto (6.150 Euro monatlich).
Zusatzbeitrag der Krankenkassen
Neben dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent (je 7,3% fuer Arbeitnehmer und Arbeitgeber) erheben die Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitrag. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 Prozent, also 1,45 Prozent Arbeitnehmeranteil. Dieser Satz variiert je nach Krankenkasse. Ein Wechsel zu einer guenstigeren Kasse kann sich lohnen, da der Zusatzbeitrag bis zu 0,5 Prozentpunkte Unterschied ausmachen kann. Bei einem Gehalt von 3.500 Euro bedeutet das bis zu 17 Euro monatlich. Der Wechsel ist jederzeit mit einer Kuendigungsfrist von zwei Monaten moeglich.
Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze
Zwei wichtige Grenzen bestimmen die Krankenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) liegt 2026 bei 5.512,50 Euro monatlich. Einkommen oberhalb dieser Grenze ist beitragsfrei. Die Versicherungspflichtgrenze (JAEG) liegt bei rund 6.150 Euro monatlich. Erst wenn dein regelmaessiges Einkommen diese Grenze uebersteigt, kannst du in die PKV wechseln. Beamte und Selbststaendige sind von der Versicherungspflichtgrenze nicht betroffen und koennen unabhaengig vom Einkommen die PKV waehlen. Bei der Entscheidung zwischen GKV und PKV solltest du langfristig denken, da eine Rueckkehr in die GKV im Alter schwierig sein kann.