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1.300 € Brutto-Rente → 1.139,45 € netto

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Von 1.300 € Brutto-Rente bleiben 2026 nach Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Steuer 1.139,45 € im Monat — 87,7 % der Brutto-Rente.

Brutto/Monat

1.300 €

Netto/Monat

1.139,45 €

Abzüge/Monat

160,55 €

Netto/Jahr

13.673,40 €

Ihre Rentenerhöhung Juli 2026

vor Juliab JuliDifferenz
Brutto1.247,12 €1.300 €+52,88 €
Netto1.093,10 €1.139,45 €+46,35 €

Von den +52,88 € brutto kommen bei Ihnen 46,35 € netto an — also rund 88 % der Erhöhung. Der Rest geht für Kranken- und Pflegeversicherung drauf.

Abzüge bei 1.300 € Rente im Detail

PositionSatzMonatJahr
Brutto-Rente1.300 €15.600,00 €
Krankenversicherung (KVdR)8,75 %113,75 €1.365,00 €
Pflegeversicherung3,60 %46,80 €561,60 €
Einkommensteuer (geschätzt)0,00 €0,00 €
Nettorente87,7 %1.139,45 €13.673,40 €

Bei 1.300 € Rente fällt 2026 keine Einkommensteuer an. Der steuerpflichtige Rentenanteil liegt nach Abzug der Werbungskostenpauschale (102 €) und der Sozialabgaben unter dem Grundfreibetrag von 12.348 €.

Kinderlos? Dann steigt die Pflegeversicherung von 3,60 % auf 4,20 % (Zuschlag ab 23 Jahren). Ihre Nettorente sinkt auf 1.131,65 € — das sind 7,80 € weniger im Monat, also 93,60 € im Jahr.

1.300 € Rente netto — die Rechnung im Detail

Wer 2026 eine Brutto-Rente von 1.300 € im Monat bezieht, erhält nach allen Abzügen 1.139,45 € ausgezahlt. Das entspricht einer Nettoquote von 87,7 % — deutlich mehr als bei einem Arbeitnehmer mit demselben Brutto, denn in der Rente entfallen Rentenversicherung (18,6 %) und Arbeitslosenversicherung (2,6 %) vollständig. Übrig bleiben nur Krankenversicherung, Pflegeversicherung und gegebenenfalls Steuer.

Der größte Einzelposten ist die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) mit 113,75 € im Monat. Der Beitragssatz von 8,75 % setzt sich zusammen aus dem halben allgemeinen Beitragssatz (7,3 %) und dem halben durchschnittlichen Zusatzbeitrag (1,45 % bei einem Kassendurchschnitt von 2,9 %). Die andere Hälfte übernimmt die Deutsche Rentenversicherung und zahlt sie direkt an Ihre Krankenkasse — Sie sehen davon auf der Rentenmitteilung nichts.

Anders bei der Pflegeversicherung: Hier gibt es keinen Zuschuss. Rentnerinnen und Rentner tragen den vollen Beitragssatz von 3,60 % allein, das sind bei 1.300 € Rente 46,80 € im Monat. Wer keine Kinder hat und über 23 ist, zahlt zusätzlich 0,6 Prozentpunkte Zuschlag — insgesamt 4,20 % oder 54,60 €. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung bleibt 2026 unverändert; die letzte Erhöhung fand zum 1. Januar 2025 statt.

Steuerlich bleiben Sie bei 1.300 € außen vor. Zwar sind bei einem Rentenbeginn 2020 80 % der Rente steuerpflichtig — das wären 12.480,00 € im Jahr. Davon gehen aber noch die Werbungskostenpauschale von 102 € und die gezahlten Kranken- und Pflegebeiträge ab. Was übrig bleibt, liegt unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € — und damit fällt keine Einkommensteuer an. Eine Steuererklärung müssen Sie in diesem Fall in der Regel nicht abgeben.

Der entscheidende Punkt bei der Rentenerhöhung: Der steuerfreie Teil Ihrer Rente — der Rentenfreibetrag — wurde einmalig in Euro festgelegt, als Sie in Rente gingen. Er wächst nicht mit. Jede Rentenerhöhung landet deshalb zu 100 % im steuerpflichtigen Teil. Von den 52,88 € brutto, die Sie im Juli 2026 dazubekommen, bleiben nach Sozialabgaben noch 46,35 €.

Zum Einordnen: 1.300 € entsprechen 67,9 % der Standardrente von 1.913,40 €, die ein Eckrentner mit 45 Entgeltpunkten nach der Juli-Erhöhung bezieht. Die tatsächliche durchschnittliche Altersrente in Deutschland liegt allerdings deutlich darunter, bei rund 1.180 € im Monat.

Häufige Fragen zu 1.300 € Rente

Wie viel netto bleiben von 1.300 € Rente?

Von 1.300 € Brutto-Rente bleiben 2026 rund 1.139,45 € netto im Monat — das sind 87,7 % der Brutto-Rente. Abgezogen werden 113,75 € Krankenversicherung (KVdR, 8,75 %) und 46,80 € Pflegeversicherung (3,6 %). Einkommensteuer fällt bei einem Rentenbeginn 2020 nicht an.

Muss ich bei 1.300 € Rente Steuern zahlen?

Nein. Bei 1.300 € Rente fällt 2026 keine Einkommensteuer an (Rentenbeginn 2020, 80 % Besteuerungsanteil). Nach Abzug der Werbungskostenpauschale von 102 € und der Sozialabgaben liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 €.

Was bringt die Rentenerhöhung im Juli 2026 bei 1.300 €?

Vor der Erhöhung lag diese Rente bei 1.247,12 € brutto. Durch die Anpassung um 4,24 % steigt sie auf 1.300 € — ein Plus von 52,88 € brutto. Netto kommen davon 46,35 € an, also rund 88 % der Erhöhung. Der Rest geht für Kranken- und Pflegeversicherung drauf.

Andere Rentenhöhen

Andere Rente, anderer Rentenbeginn?

Im Renten-Netto-Rechner können Sie Ihren Rentenbeginn, Kinderlosigkeit und Kirchensteuer frei einstellen.

Renten-Netto-Rechner öffnen →

Berechnung mit 2026-Werten: KVdR 8,75 %, Pflegeversicherung 3,60 % (4,20 % kinderlos), Rentenbeginn 2020, keine Kirchensteuer, Grundfreibetrag 12.348 €. Die Sozialabgaben sind exakt, der Steuerbetrag ist eine Schätzung nach dem Grundtarif (§ 32a EStG) ohne weitere Einkünfte — die individuelle Veranlagung kann abweichen. Keine Steuerberatung.