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Renten Netto Rechner 2026 — was bleibt von Ihrer Rente?

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Geben Sie Ihre Brutto-Rente ein und sehen Sie sofort, was nach Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Steuer übrig bleibt — inklusive der Rentenerhöhung von +4,24 % zum 1. Juli 2026.

Ihre Nettorente

1.314,75 €

pro Monat · 87,6 % bleiben von 1.500,00 € brutto

Krankenversicherung (KVdR) · 8,75 %131,25 €
Pflegeversicherung · 3,60 %54,00 €
Einkommensteuer (geschätzt)0,00 €
Nettorente1.314,75 €

Bei 1.500,00 € Rente fällt 2026 keine Einkommensteuer an — das zu versteuernde Einkommen liegt nach Abzügen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 €.

Rentenerhöhung Juli 2026

Vor Juli: 1.438,99 € brutto → 1.261,27 € netto.
Ab Juli: 1.500,00 € brutto → 1.314,75 € netto.
Von +61,01 € brutto kommen +53,48 € netto an.

Detailseite für 1.500 € Rente →

Die Sozialabgaben (KV 8,75 %, PV 3,60 % bzw. 4,20 % kinderlos) sind exakt. Der Steueranteil ist eine Schätzung auf Basis des Grundtarifs (§ 32a EStG 2026) ohne weitere Einkünfte, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen — die individuelle Veranlagung kann abweichen. Standardrente (45 Entgeltpunkte): 1.913,40 €.

Rentenerhöhung Juli 2026: +4,24 %

Zum 1. Juli 2026 steigt der aktuelle Rentenwert — also der Betrag, den ein Entgeltpunkt wert ist — von 40,79 € auf 42,52 €. Das entspricht einem Plus von 4,24 % und betrifft rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Der Bundesrat hat die Rentenwertbestimmungs­verordnung am 12. Juni 2026 gebilligt.

Für den sogenannten Eckrentner — 45 Entgeltpunkte, also 45 Jahre Durchschnittsverdienst — bedeutet das eine Standardrente von 1.913,40 € brutto statt bisher 1.835,55 €. Das sind rund 78 € mehr brutto pro Monat.

Netto kommt davon deutlich weniger an. Auf den Erhöhungsbetrag fallen genauso Kranken- und Pflegeversicherung an wie auf die restliche Rente. Und weil der steuerfreie Teil der Rente (der Rentenfreibetrag) ein fester Euro-Betrag ist, der sich nie mehr ändert, ist jede Rentenerhöhung zu 100 % steuerpflichtig. Bei der Standardrente bleiben von den knapp 78 € brutto nur rund 58 € netto übrig.

Diese Abzüge gehen von der Rente ab

BeitragSatz 2026Wer zahlt?
Krankenversicherung (allgemein)7,30 %Rentner — die DRV zahlt die andere Hälfte
Zusatzbeitrag (halb, Ø 2,9 %)1,45 %Rentner — die DRV zahlt die andere Hälfte
KV-Anteil Rentner gesamt8,75 %
Pflegeversicherung (mit Kindern)3,60 %Rentner allein — voller Beitrag
Pflegeversicherung (kinderlos, ab 23 J.)4,20 %Rentner allein — voller Beitrag
Einkommensteuerindividuellnur oberhalb des Grundfreibetrags

Der wichtigste Unterschied zum Arbeitnehmer: In der Pflegeversicherung gibt es für Rentner keinen „Arbeitgeberanteil“. Während sich Angestellte den Beitrag mit dem Arbeitgeber teilen, tragen Rentnerinnen und Rentner die vollen 3,6 % — bei Kinderlosen sogar 4,2 % — selbst. Auch der Kinderlosen-Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten wird voll von der Rente einbehalten. Wer vor dem 1. Januar 1940 geboren ist, zahlt den Zuschlag nicht.

Bei der Krankenversicherung ist es umgekehrt entlastend: Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt die Hälfte des Gesamtbeitrags und führt sie direkt an die Krankenkasse ab. Beim Rentner landen deshalb nur 8,75 % auf der Abrechnung. Wichtig: Beiträge zur privaten Krankenversicherung oder als freiwillig Versicherter können abweichen — dieser Rechner bildet die Pflichtversicherung in der KVdR ab. Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung entfallen in der Rente vollständig.

Muss ich meine Rente versteuern?

Wie viel Ihrer Rente steuerpflichtig ist, hängt allein vom Jahr Ihres Rentenbeginns ab (Kohortenprinzip). Wer 2005 oder früher in Rente ging, versteuert 50 % der Rente. Wer 2026 neu in Rente geht, versteuert 84 %. Seit dem Wachstumschancengesetz steigt dieser Anteil nur noch um 0,5 Prozent­punkte pro Jahr — die Vollbesteuerung wird erst 2058 erreicht.

RentenbeginnBesteuerungsanteilRentenfreibetrag
bis 200550 %50 %
201060 %40 %
201570 %30 %
202080 %20 %
202181 %19 %
202282 %18 %
202382,5 %17,5 %
202483 %17 %
202583,5 %16,5 %
202684 %16 %

Steuerpflichtig heißt aber nicht automatisch: Steuer fällig. Vom steuerpflichtigen Rentenanteil gehen noch die Werbungskosten­pauschale von 102 € und die gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungs­beiträge ab. Erst was dann noch über dem Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) liegt, wird besteuert. Bei einem Rentenbeginn 2020 zahlen Sie deshalb bis rund 1.535 € Brutto-Rente gar keine Einkommensteuer.

Die Freibetrags-Falle: Der Rentenfreibetrag wird einmalig in Euro aus Ihrer ersten vollen Jahresbruttorente berechnet — und bleibt dann lebenslang unverändert. Er ist kein Prozentsatz, der mitwächst. Steigt Ihre Rente durch die jährliche Anpassung, wandert der komplette Erhöhungsbetrag in den steuerpflichtigen Teil. Genau deshalb rutschen mit jeder Rentenerhöhung Zehntausende Rentner erstmals in die Steuerpflicht.

Wie hoch ist die Durchschnittsrente?

Die viel zitierte Standardrente („Eckrentner“) liegt seit dem 1. Juli 2026 bei 1.913,40 € brutto im Monat — das sind 45 Entgeltpunkte mal 42,52 €. Sie ist aber eine reine Rechengröße: Sie unterstellt 45 Jahre Beitragszahlung mit exaktem Durchschnittsverdienst. Kaum jemand erreicht das.

Die tatsächliche durchschnittliche Altersrente liegt laut Statistik der Deutschen Rentenversicherung bei rund 1.180 € im Monat (Zahlbetrag nach Sozialabgaben, vor Steuern). Der Unterschied zwischen den Geschlechtern ist groß: Männer kommen im Schnitt auf etwa 1.374 €, Frauen auf rund 1.000 € — eine Folge von Teilzeit, Erziehungszeiten und niedrigeren Löhnen.

Ost/West spielt keine Rolle mehr: Seit dem 1. Juli 2023 gilt ein bundeseinheitlicher Rentenwert. Ein Entgeltpunkt ist in Cottbus genauso viel wert wie in Köln. Unterschiede in der Höhe der Renten kommen heute nur noch aus unterschiedlichen Erwerbsbiografien.

Nettorente nach Betrag

800 € bis 3.500 € Brutto-Rente im Monat

Häufige Fragen zur Nettorente

Wie viel netto bleiben von 1.500 € Rente?

Von 1.500 € Brutto-Rente bleiben 2026 rund 1.314,75 € netto. Abgezogen werden 131,25 € Krankenversicherung (8,75 %) und 54,00 € Pflegeversicherung (3,6 %). Einkommensteuer fällt bei einem Rentenbeginn 2020 nicht an, weil das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € liegt. Das sind rund 87,6 % der Brutto-Rente.

Zahlen Rentner Krankenversicherung?

Ja. Pflichtversicherte Rentner in der KVdR zahlen 7,3 % allgemeinen Beitrag plus den halben Zusatzbeitrag (durchschnittlich 1,45 %) — zusammen 8,75 % der Brutto-Rente. Die andere Hälfte trägt die Deutsche Rentenversicherung und zahlt sie direkt an die Krankenkasse. Die Pflegeversicherung dagegen tragen Rentner allein und in voller Höhe: 3,6 %, kinderlos 4,2 %.

Ab wann müssen Rentner Steuern zahlen?

Steuern fallen erst an, wenn der steuerpflichtige Teil der Rente nach Abzug von Werbungskostenpauschale (102 €) und Sozialabgaben über dem Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) liegt. Bei einem Rentenbeginn 2020 (80 % Besteuerungsanteil) ist das ab rund 1.535 € Brutto-Rente im Monat der Fall. Bis 1.500 € fällt in aller Regel keine Einkommensteuer an.

Was ändert sich im Juli 2026 bei der Rente?

Zum 1. Juli 2026 steigt der aktuelle Rentenwert von 40,79 € auf 42,52 € — ein Plus von 4,24 %. Ein Eckrentner mit 45 Entgeltpunkten erhält damit 1.913,40 € statt 1.835,55 € brutto, also rund 78 € mehr. Netto bleibt davon aber weniger, weil auf die Erhöhung Kranken- und Pflegeversicherung anfallen und der Erhöhungsbetrag zu 100 % steuerpflichtig ist.

Sinkt die Grundsicherung durch die Rentenerhöhung?

Wer Grundsicherung im Alter bezieht, profitiert von der Rentenerhöhung meist nicht: Die höhere Rente wird als Einkommen auf die Grundsicherung angerechnet, die Leistung sinkt entsprechend. Unterm Strich bleibt oft dasselbe Geld übrig. Wer knapp über der Grundsicherungsgrenze liegt, kann durch die Erhöhung aber aus dem Bezug herausfallen.

Noch im Job? Rechnen Sie Ihr Nettogehalt

Der Brutto-Netto-Rechner zeigt Ihnen Lohnsteuer, Soli und alle Sozialabgaben für 2026 — in allen sechs Steuerklassen.

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Alle Berechnungen mit 2026-Werten (Rentenwert 42,52 € ab 1.7.2026, KVdR 8,75 %, Pflegeversicherung 3,6 % / 4,2 % kinderlos, Grundfreibetrag 12.348 €). Quellen: Deutsche Rentenversicherung, GKV-Spitzenverband, Bundesgesundheitsministerium. Keine Steuerberatung.