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2.300 € Brutto-Rente → 1.898,95 € netto

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Von 2.300 € Brutto-Rente bleiben 2026 nach Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Steuer 1.898,95 € im Monat — 82,6 % der Brutto-Rente.

Brutto/Monat

2.300 €

Netto/Monat

1.898,95 €

Abzüge/Monat

401,05 €

Netto/Jahr

22.787,40 €

Ihre Rentenerhöhung Juli 2026

vor Juliab JuliDifferenz
Brutto2.206,45 €2.300 €+93,55 €
Netto1.832,37 €1.898,95 €+66,58 €

Von den +93,55 € brutto kommen bei Ihnen 66,58 € netto an — also rund 71 % der Erhöhung. Der Rest geht für Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Steuer auf den Erhöhungsbetrag drauf.

Abzüge bei 2.300 € Rente im Detail

PositionSatzMonatJahr
Brutto-Rente2.300 €27.600,00 €
Krankenversicherung (KVdR)8,75 %201,25 €2.415,00 €
Pflegeversicherung3,60 %82,80 €993,60 €
Einkommensteuer (geschätzt)Grundtarif117,00 €1.404,00 €
Nettorente82,6 %1.898,95 €22.787,40 €

Bei 2.300 € Rente fällt Einkommensteuer an — geschätzt 117,00 € im Monat. Grundlage ist ein Rentenbeginn 2020 (80 % Besteuerungsanteil). Bei einem späteren Rentenbeginn liegt der steuerpflichtige Anteil höher, bei einem früheren niedriger.

Kinderlos? Dann steigt die Pflegeversicherung von 3,60 % auf 4,20 % (Zuschlag ab 23 Jahren). Ihre Nettorente sinkt auf 1.888,48 € — das sind 10,47 € weniger im Monat, also 125,64 € im Jahr.

2.300 € Rente netto — die Rechnung im Detail

Wer 2026 eine Brutto-Rente von 2.300 € im Monat bezieht, erhält nach allen Abzügen 1.898,95 € ausgezahlt. Das entspricht einer Nettoquote von 82,6 % — deutlich mehr als bei einem Arbeitnehmer mit demselben Brutto, denn in der Rente entfallen Rentenversicherung (18,6 %) und Arbeitslosenversicherung (2,6 %) vollständig. Übrig bleiben nur Krankenversicherung, Pflegeversicherung und gegebenenfalls Steuer.

Der größte Einzelposten ist die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) mit 201,25 € im Monat. Der Beitragssatz von 8,75 % setzt sich zusammen aus dem halben allgemeinen Beitragssatz (7,3 %) und dem halben durchschnittlichen Zusatzbeitrag (1,45 % bei einem Kassendurchschnitt von 2,9 %). Die andere Hälfte übernimmt die Deutsche Rentenversicherung und zahlt sie direkt an Ihre Krankenkasse — Sie sehen davon auf der Rentenmitteilung nichts.

Anders bei der Pflegeversicherung: Hier gibt es keinen Zuschuss. Rentnerinnen und Rentner tragen den vollen Beitragssatz von 3,60 % allein, das sind bei 2.300 € Rente 82,80 € im Monat. Wer keine Kinder hat und über 23 ist, zahlt zusätzlich 0,6 Prozentpunkte Zuschlag — insgesamt 4,20 % oder 96,60 €. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung bleibt 2026 unverändert; die letzte Erhöhung fand zum 1. Januar 2025 statt.

Bei 2.300 € wird es steuerlich ernst. Bei einem Rentenbeginn 2020 sind 80 % der Rente steuerpflichtig, also 22.080,00 € im Jahr. Nach Abzug der Werbungskostenpauschale (102 €) und der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge liegt das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag von 12.348 €. Es bleiben geschätzt 117,00 € Einkommensteuer pro Monat, also 1.404,00 € im Jahr. Eine Steuererklärung ist dann Pflicht.

Der entscheidende Punkt bei der Rentenerhöhung: Der steuerfreie Teil Ihrer Rente — der Rentenfreibetrag — wurde einmalig in Euro festgelegt, als Sie in Rente gingen. Er wächst nicht mit. Jede Rentenerhöhung landet deshalb zu 100 % im steuerpflichtigen Teil. Von den 93,55 € brutto, die Sie im Juli 2026 dazubekommen, bleiben nach Sozialabgaben und Steuer noch 66,58 €.

Zum Einordnen: 2.300 € entsprechen 120,2 % der Standardrente von 1.913,40 €, die ein Eckrentner mit 45 Entgeltpunkten nach der Juli-Erhöhung bezieht. Die tatsächliche durchschnittliche Altersrente in Deutschland liegt allerdings deutlich darunter, bei rund 1.180 € im Monat.

Häufige Fragen zu 2.300 € Rente

Wie viel netto bleiben von 2.300 € Rente?

Von 2.300 € Brutto-Rente bleiben 2026 rund 1.898,95 € netto im Monat — das sind 82,6 % der Brutto-Rente. Abgezogen werden 201,25 € Krankenversicherung (KVdR, 8,75 %) und 82,80 € Pflegeversicherung (3,6 %), dazu geschätzt 117,00 € Einkommensteuer.

Muss ich bei 2.300 € Rente Steuern zahlen?

Ja. Bei 2.300 € Rente und einem Rentenbeginn 2020 fallen 2026 geschätzt 117,00 € Einkommensteuer im Monat an. Der steuerpflichtige Anteil beträgt 80 % der Rente; nach Werbungskostenpauschale (102 €) und Sozialabgaben liegt das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag von 12.348 €. Je später der Rentenbeginn, desto höher der steuerpflichtige Anteil.

Was bringt die Rentenerhöhung im Juli 2026 bei 2.300 €?

Vor der Erhöhung lag diese Rente bei 2.206,45 € brutto. Durch die Anpassung um 4,24 % steigt sie auf 2.300 € — ein Plus von 93,55 € brutto. Netto kommen davon 66,58 € an, also rund 71 % der Erhöhung. Der Rest geht für Kranken- und Pflegeversicherung sowie die volle Besteuerung des Erhöhungsbetrags drauf.

Andere Rentenhöhen

Andere Rente, anderer Rentenbeginn?

Im Renten-Netto-Rechner können Sie Ihren Rentenbeginn, Kinderlosigkeit und Kirchensteuer frei einstellen.

Renten-Netto-Rechner öffnen →

Berechnung mit 2026-Werten: KVdR 8,75 %, Pflegeversicherung 3,60 % (4,20 % kinderlos), Rentenbeginn 2020, keine Kirchensteuer, Grundfreibetrag 12.348 €. Die Sozialabgaben sind exakt, der Steuerbetrag ist eine Schätzung nach dem Grundtarif (§ 32a EStG) ohne weitere Einkünfte — die individuelle Veranlagung kann abweichen. Keine Steuerberatung.