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DEFeatured2. Januar 20264 Min. Lesezeit

Mindestlohn 2026: Was bleibt netto von 13,90 €/h?

Ab Januar 2026 gilt 13,90 €/Stunde. Bei Vollzeit sind das 2.406 € brutto — aber wie viel bleibt nach Steuern?

Von NettoCalc Editorial

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Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland ist zum 1. Januar 2026 von 12,82 € auf 13,90 € pro Stunde gestiegen — die größte Erhöhung seit Einführung des Mindestlohns 2015. Für rund 6,6 Millionen Beschäftigte ändert sich damit das, was am Monatsende auf dem Konto landet. Wir rechnen vor, was bei Vollzeit wirklich übrigbleibt.

Brutto: Was 13,90 € im Monat ausmachen

Die Standardrechnung für eine Vollzeitstelle (40-Stunden-Woche) basiert auf 173 Monatsstunden:

13,90 € × 173 h = 2.404,70 € — wir runden im Folgenden auf 2.406 € brutto/Monat (zzgl. 13. Gehalt bzw. anteilig je nach Tarif).

Auf das Jahr gerechnet ergibt das ein Bruttogehalt von rund 28.872 €. Das ist genau die Schwelle, ab der viele staatliche Hilfen (Wohngeld, BAföG-Rückzahlung) neu berechnet werden — wer den neuen Mindestlohn bezieht, sollte das im Blick haben.

Netto je Steuerklasse bei 2.406 € brutto

SteuerklasseWer?Netto/Monat
SK 1Ledig, ohne Kind~1.892 €
SK 2Alleinerziehend (mit Entlastungsbetrag)~1.955 €
SK 3Verheiratet, Hauptverdiener~2.071 €
SK 4Verheiratet, gleichverdienend~1.892 €
SK 5Verheiratet, Geringverdiener im Splitting~1.698 €

Die Berechnung enthält Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (entfällt bei Mindestlohn ohnehin), Krankenkasse mit Durchschnittszusatzbeitrag 1,7 %, Pflegeversicherung, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Kirchensteuer ist nicht enthalten — wer kirchensteuerpflichtig ist, muss in Bayern und Baden-Württemberg 8 %, sonst 9 % der Lohnsteuer abziehen.

Mini-Job-Grenze steigt mit

Die Mini-Job-Grenze ist seit 2022 an den Mindestlohn gekoppelt (10 Wochenstunden zum Mindestlohn). Ab Januar 2026 liegt sie damit bei 603 €/Monat (zuvor 556 €). Wer als Mini-Jobber/in beschäftigt ist, darf seit Jahresanfang also rund 47 € mehr pro Monat verdienen, ohne in die Sozialversicherungspflicht zu rutschen.

Die Midijob-Grenze (Übergangsbereich) reicht entsprechend von 603,01 € bis 2.000 € brutto. In diesem Bereich gelten reduzierte Arbeitnehmerbeiträge.

Ausblick 2027

Die Mindestlohnkommission hat bereits beschlossen: zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 €/Stunde — das wären bei Vollzeit etwa 2.526 € brutto/Monat. Damit nähert sich Deutschland der EU-Mindestlohnrichtlinie, die eine Untergrenze von 60 % des Medianlohns empfiehlt.

Vergleich 2025 vs 2026

  • Stundenlohn: 12,82 € → 13,90 € (+8,4 %)
  • Brutto/Monat (Vollzeit): 2.218 € → 2.406 € (+188 €)
  • Netto SK1: ~1.762 € → ~1.892 € (+130 €)
  • Netto SK3: ~1.932 € → ~2.071 € (+139 €)

Wer also 2025 in Steuerklasse 1 Vollzeit zum Mindestlohn gearbeitet hat, hat jetzt rund 1.560 € mehr netto im Jahr — und kann das einigermaßen verlässlich planen.

Wer profitiert besonders?

Die größten Effekte zeigen sich in Branchen mit hohem Anteil an Mindestlohnempfängern:

  • Gebäudereinigung: ca. 660.000 Beschäftigte
  • Gastronomie & Hotellerie: ca. 1,1 Mio.
  • Logistik & Lagerhaltung: ca. 520.000
  • Einzelhandel (Teilzeit): ca. 980.000

Auch viele Auszubildende profitieren indirekt: Da der Mindestlohn als Referenz für die Mindestausbildungsvergütung dient, steigt diese 2026 auf 760 € im 1. Lehrjahr.

Regional unterschiedlich spürbar

Im Osten Deutschlands liegen die Effekte am stärksten: in Mecklenburg-Vorpommern arbeiteten 2025 rund 23 % der Beschäftigten zum Mindestlohn, in Bayern dagegen nur 12 %. Eine Erhöhung um 8,4 % wirkt sich also regional sehr unterschiedlich aus — Ostdeutschland sieht den größten Lohn-Aufschlag in der Breite seit der Wiedervereinigung.

Was du jetzt tun kannst

Wer auf Mindestlohnniveau arbeitet, sollte den neuen Stundensatz schriftlich auf der Lohnabrechnung sehen — Arbeitgeber sind verpflichtet, die Erhöhung automatisch umzusetzen. Falls nicht: kurz formlos beim Arbeitgeber einfordern oder beim Zoll melden (Mindestlohngesetz § 21).

Häufige Fragen

Gilt der neue Mindestlohn auch für Praktikanten?

Pflichtpraktika während Schule, Studium oder Ausbildung sind ausgenommen. Freiwillige Praktika über drei Monate hinaus müssen den vollen Mindestlohn zahlen — das sind bei 173 Stunden im Monat genau die 2.406 € brutto. Praktika unter drei Monaten zur Orientierung sind ebenfalls ausgenommen.

Was passiert mit Tariflöhnen, die jetzt unter dem Mindestlohn liegen?

Der Mindestlohn schlägt jeden Tarifvertrag. Sektorale Tarife, die unter 13,90 € lagen — etwa in Teilen der Floristik, in der Landwirtschaft oder bei Wachschutz — sind automatisch auf 13,90 € angehoben. Im Floristik-Tarif wurde im November 2025 sogar eine Übergangs-Regelung beschlossen: 14,10 € ab April 2026, um wieder Abstand zum Mindestlohn herzustellen.

Wirkt sich die Erhöhung auf die Steuerklasse aus?

Nein, die Steuerklasse hängt am Familienstand, nicht am Einkommen. Aber: ein höheres Brutto kann dich in SK 1 erstmals über die Grenze drücken, ab der überhaupt Lohnsteuer anfällt (ca. 1.196 € brutto/Monat ab 2026). Wer bisher knapp darunter lag und auf einmal Lohnsteuer abgezogen bekommt, ist das nicht falsch — sondern eine Folge der Bruttoerhöhung.

Was, wenn der Arbeitgeber die Erhöhung nicht umsetzt?

Drei Schritte:

  1. Schriftlich beim Arbeitgeber nachfragen — Briefkopie behalten.
  2. Anonyme Meldung beim Zoll (Hotline 0228 303-1881 oder Online-Formular der Finanzkontrolle Schwarzarbeit).
  3. Klage vor dem Arbeitsgericht — die rückständigen Differenzen können bis zu drei Jahre rückwirkend eingefordert werden. Hier sind die Erfolgsaussichten hoch: das Mindestlohngesetz ist eindeutig.

Bußgelder für Arbeitgeber, die den Mindestlohn unterschreiten, reichen bis zu 500.000 € pro Fall. 2024 wurden in Deutschland rund 22.000 solche Verfahren eröffnet.

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