Rentenerhöhung Juli 2026: Was bleibt von +4,24 % netto?
Von Markus Weidenfeller · German Tax & Payroll Specialist · Aktualisiert
Der Rentenwert steigt auf 42,52 €. Was nach KVdR, Pflegeversicherung und der vollen Steuerpflicht der Erhöhung netto übrig bleibt — mit Beispielrechnung.
Zum 1. Juli 2026 steigen die Renten um 4,24 %. Der aktuelle Rentenwert klettert von 40,79 € auf 42,52 € je Entgeltpunkt. Rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner bekommen mehr Geld — der Bundesrat hat die Rentenwertbestimmungsverordnung am 12. Juni 2026 gebilligt.
Klingt nach einem satten Plus. Auf dem Konto kommt aber spürbar weniger an, als die Schlagzeilen versprechen. Der Grund liegt in einer Steuerregel, die viele Rentner nicht kennen.
Die Erhöhung in Zahlen
Der Referenzfall ist der sogenannte Eckrentner: jemand mit 45 Entgeltpunkten, also 45 Jahren Arbeit zum exakten Durchschnittsverdienst. Seine Standardrente berechnet sich als Entgeltpunkte mal Rentenwert:
| Eckrentner (45 EP) | vor Juli | ab Juli | Differenz |
|---|---|---|---|
| Brutto-Rente | 1.835,55 € | 1.913,40 € | +77,85 € |
| Netto-Rente | 1.575,69 € | 1.633,85 € | +58,16 € |
Von +77,85 € brutto bleiben also +58,16 € netto. Rund 25 % der Erhöhung versickern in Abzügen, bevor sie beim Rentner ankommen.
Warum netto weniger ankommt
Zwei Dinge greifen zu — und beide treffen den Erhöhungsbetrag genauso hart wie die restliche Rente.
Erstens die Sozialabgaben. Pflichtversicherte Rentner in der KVdR zahlen 8,75 % Krankenversicherung: den halben allgemeinen Beitragssatz (7,3 %) plus den halben durchschnittlichen Zusatzbeitrag (1,45 % bei einem Kassenschnitt von 2,9 %). Die andere Hälfte übernimmt die Deutsche Rentenversicherung. Bei der Pflegeversicherung gibt es diesen Zuschuss nicht: Hier tragen Rentner den vollen Satz von 3,6 % allein — Kinderlose ab 23 Jahren sogar 4,2 %. Zusammen sind das 12,35 %, die direkt von der Erhöhung abgehen.
Zweitens die Steuer — und hier liegt die eigentliche Falle. Der steuerfreie Teil Ihrer Rente, der Rentenfreibetrag, ist kein Prozentsatz. Er wird einmalig in Euro aus Ihrer ersten vollen Jahresbruttorente berechnet und bleibt dann lebenslang unverändert. Er wächst nicht mit.
Die Konsequenz: Jede Rentenerhöhung ist zu 100 % steuerpflichtig. Wer 2020 in Rente ging, versteuert regulär 80 % seiner Rente — aber vom Erhöhungsbetrag im Juli 2026 werden nicht 80 %, sondern die vollen 100 % dem steuerpflichtigen Einkommen zugeschlagen. Der Freibetrag in Euro bleibt ja gleich, während die Rente steigt.
Ein Zahlenbeispiel macht es greifbar. Wer 2020 mit einer Jahresbruttorente von 15.000 € startete, bekam einen Rentenfreibetrag von 20 %, also 3.000 € — festgeschrieben, ein für alle Mal. Steigt die Jahresrente durch die Anpassungen der Folgejahre auf 18.000 €, bleibt der Freibetrag bei exakt 3.000 €. Der steuerpflichtige Anteil wächst damit von 12.000 € auf 15.000 €, und die effektive Besteuerungsquote klettert von 80 % auf über 83 % — ganz ohne Gesetzesänderung. Dieser schleichende Effekt ist gewollt und heißt im Fachjargon "Rentenanpassungsbetrag".
Wer keine Kinder hat, zahlt zusätzlich den Pflege-Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten — auch auf die Erhöhung. Ausgenommen sind nur vor dem 1. Januar 1940 Geborene. Rentenversicherungs- und Arbeitslosenbeiträge entfallen dagegen komplett: Das ist der Grund, warum Rentner von ihrem Brutto anteilig deutlich mehr behalten als Arbeitnehmer.
Beispielrechnung: 1.500 € Rente
Nehmen wir eine Rente, die nach der Erhöhung bei 1.500,00 € brutto liegt (Rentenbeginn 2020, mit Kindern, keine Kirchensteuer):
| vor Juli | ab Juli | Differenz | |
|---|---|---|---|
| Brutto | 1.438,99 € | 1.500,00 € | +61,01 € |
| Krankenversicherung (8,75 %) | −125,91 € | −131,25 € | −5,34 € |
| Pflegeversicherung (3,6 %) | −51,80 € | −54,00 € | −2,20 € |
| Einkommensteuer | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| Netto | 1.261,27 € | 1.314,75 € | +53,48 € |
Ergebnis: Von +61,01 € brutto kommen +53,48 € netto an — rund 88 % der Erhöhung. Bei dieser Rentenhöhe fällt noch keine Einkommensteuer an, deshalb bleibt vergleichsweise viel übrig. Wer mehr Rente bezieht, verliert einen deutlich größeren Anteil.
Wer jetzt neu steuerpflichtig wird
Steuern zahlen Rentner erst, wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) übersteigt. Vom steuerpflichtigen Rentenanteil gehen vorher noch die Werbungskostenpauschale von 102 € und die Kranken- und Pflegebeiträge ab.
Bei einem Rentenbeginn 2020 liegt die Schwelle 2026 bei rund 1.535 € Brutto-Rente im Monat. Vor der Juli-Erhöhung entsprach das noch etwa 1.473 € — wer also im Juni knapp darunter lag, kann durch die Anpassung erstmals in die Steuerpflicht rutschen. Genau das passiert mit jeder Rentenerhöhung Zehntausenden Rentnern: Nicht die Rente ist plötzlich hoch, sondern der eingefrorene Freibetrag ist relativ dazu geschrumpft.
Wichtig: Steuerpflichtig heißt nicht automatisch, dass viel Steuer anfällt. In den ersten Jahren geht es oft um kleine zweistellige Beträge im Monat. Eine Steuererklärung wird dann aber Pflicht — und zwar rückwirkend für das Jahr, in dem die Schwelle überschritten wurde.
Wer betroffen ist, sollte prüfen, was sich noch absetzen lässt. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind bereits berücksichtigt, aber viele Rentner übersehen außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten, Zuzahlungen, Brillen oder Zahnersatz, dazu Spenden, Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen. Oft drückt das die Steuerlast wieder auf null. Auch der Behinderten-Pauschbetrag wird häufig nicht geltend gemacht.
Wann das Geld kommt
- Vorschüssige Zahlung (Rentenbeginn vor dem 1.4.2004): Die Rente kommt am letzten Bankarbeitstag des Vormonats. Die erste erhöhte Zahlung landet am 30. Juni 2026 auf dem Konto.
- Nachschüssige Zahlung (Rentenbeginn ab dem 1.4.2004): Die Rente kommt am Monatsende. Die erste erhöhte Zahlung erfolgt Ende Juli, am 31. Juli 2026.
Die Rentenanpassungsmitteilung mit den neuen Beträgen verschickt die Deutsche Rentenversicherung im Juni und Juli — sie muss nicht beantragt werden, die Erhöhung läuft automatisch.
Häufige Fragen
Bekomme ich die Erhöhung automatisch?
Ja. Die Rentenanpassung erfolgt ohne Antrag. Sie erhalten eine Rentenanpassungsmitteilung, in der die neue Brutto- und Nettorente ausgewiesen ist. Prüfen sollten Sie die Mitteilung trotzdem — vor allem, ob der Kranken- und Pflegeversicherungsabzug stimmt.
Sinkt meine Grundsicherung durch die Erhöhung?
Wer Grundsicherung im Alter bezieht, profitiert meist nicht: Die höhere Rente wird als Einkommen angerechnet, die Grundsicherung sinkt entsprechend. Unterm Strich bleibt oft dasselbe Geld. Wer knapp über der Grenze liegt, kann aus dem Bezug herausfallen.
Gilt die Erhöhung auch im Osten?
Ja, und zwar identisch. Seit dem 1. Juli 2023 gilt ein bundeseinheitlicher Rentenwert — ein Entgeltpunkt ist überall gleich viel wert. Die Angleichung Ost/West ist abgeschlossen.
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